"Von dem Hinweis auf die-ein besonderes läutetechnisches Können erfordernden-Anschlagsarten nach Abschnitt B Unterabschnitt I Nummer 2 bis 5 darf daher nur mit Vorsicht und nur dort Gebrauch gemacht werden, wo geeignete Glöckner eingesetzt werden können." - Läuteordnung der Nordkirchen