claudius ,
@claudius@darmstadt.social avatar

@idueti @b_age Das Kennzeichen hat in dem Kontext hier auch nichts verloren. Man darf das natürlich dokumentieren und zB zur Anzeige bringen. Aber Veröffentlichung ist nochmal was anderes.

Vorsicht wäre natürlich auch geboten, wenn das Auto zB sehr eindeutig zu identifizieren wäre, zB anhand von Babynamen-Aufklebern auf der Rückseite oder Firmen-Aufdruck von kleinen Einzel-Selbständigen.

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